Amtliche Vermessungen
Aufgrund meiner Zulassung als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
bin ich als sogenannter beliehener Unternehmer befugt hoheitliche Aufgaben - wie die genannten amtlichen Vermessungen - wahrzunehmen.
Das Amt des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur berechtigt mich als Gutachter
(z.B. vor Gericht) tätig zu sein.
Außerdem bin ich auf Grund dieser Bestellung berechtigt Tatbestände an Grund und Boden mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Hoheitliche Vermessungen
- Amtlicher Lageplan
- Gebäudeeinmessung
- Grenzvermessung
- Amtliche Grenzanzeige
- Straßenschlußvermessung
- Teilungsvermessung
- Umlegung
Grenzgutachten
Straßenschlussvermessung
Amtlicher Lageplan

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
(ÖbVI, ÖbV) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes in Deutschland. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder dazu befugt, Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.(Quelle: Wikipedia)
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